Rechtsgebiet – Zivilrecht

Nachfolgend ein Überblick über unsere Bereiche im Zivilrecht:

  • Allgemeine Vertragsgestaltung
  • Darlehens – und Finanzierungsrecht
  • Leasingrecht
  • Factoring
  • Franchiserecht
  • Hypotheken- und Grundschuldrecht
  • Bürgschaftsrecht
  • Schuldanerkenntnis/Schuldversprechen
  • Miet- und Pachtrecht
  • Pfandrecht
  • Reiserecht
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Kauf- und Verbrauchsgüterkaufrecht
  • Werk-, Werklieferungs- und Dienstvertragsrecht
  • Zivilprozessrecht

Was ist das Zivilrecht?

Dieses wird häufig als synonym für das Privatrecht oder als bürgerliches Recht bezeichnet. Es regelt Konflikte zwischen Rechtssubjekten, die im gegenseitigen Verhältnis gleich zueinander gestellt sind, also insbesondere Streitigkeiten zwischen natürlichen Personen (Menschen) oder juristischen Personen (Vereine, Unternehmen).

Im Gegensatz hierzu steht das sogenannte öffentliche Recht, zu dem unter anderem auch das Strafrecht zählt. Dieser Rechtsbereich unterscheidet sich vom Privatrecht durch die Stellung der beteiligten Parteien: Es regelt das Verhältnis von untergeordneten Rechtssubjekten zu einem übergeordneten Subjekt. Meist geht es hierbei um das Verhältnis der Bürger zum Staat, doch auch Streitigkeiten zwischen staatlichen Organen, etwa Behörden, werden dem öffentlichen Recht zugerechnet.

In allen Bereichen gilt ein Grundsatz: Als Laie ist es ratsam, möglichst früh einen Anwalt zurate zu ziehen. Nur ein Rechtsanwalt kann seriöse Hilfestellungen bei juristischen Fragen geben, Erfolgsprognosen aufstellen und Ihnen so einen bestmöglichen gerechten Verfahrensausgang ermöglichen.

Welche Bereiche zählen zum Zivilrecht?

Eingeteilt wird das Zivilrecht in das allgemeine Privatrecht und das Sonderprivatrecht. Das allgemeine Privatrecht beschäftigt sich mit Handlungen und Prozessen, die zentral in unserem Rechtsalltag und -verkehr verankert sind und dementsprechend eine große Bedeutung haben. Es legt mit seinen Regelungen auch Grundsätze für die konkreteren Ausgestaltungen im Sonderprivatrecht. Zu diesen zählen unter anderem:

  • allgemeine Bestimmungen über Rechtsgeschäfte,
  • Rechtssubjekte und -objekte,
  • das Vertragsrecht,
  • das Recht der Eigentumsverhältnisse an beweglichen und auch unbeweglichen Sachen,
  • Familienrecht und
  • das Erbrecht.

Beim Sonderprivatrecht werden speziellere Rechtsverhältnisse betrachtet. Diese Rechtsverhältnisse sind:

  • das Arbeitsrecht,
  • das Handelsrecht,
  • das Mietrecht und
  • das Wertpapierrecht.

Sie greifen auf generelle Bestimmungen des allgemeinen Privatrechts zurück und erweitern diese mit hochspezifischen Regelungen, die nur in bestimmtem Kontext anwendbar sind.

Viele der einzelnen Rechtsgebiete, die im Zivilrecht zu finden sind, deckt unsere Kanzlei mit ihren Anwälten ab.

Wie werden Gerichtskosten im Zivilrecht berechnet?

Für Gerichtskosten hat die Legislative ein eigenes Gesetzbuch etabliert, das Gerichtskostengesetz (GKG). Es legt fest, dass Gerichtskosten nach dem Wert des Streitgegenstandes berechnet werden. Diesen ermittelt das jeweils zuständige Gericht, was etwa dann relativ unkompliziert ist, wenn auf die Zahlung eines bestimmten Betrags geklagt wird. Ansonsten muss das Gericht eine Schätzung vornehmen, die der Streitsache möglichst gerecht wird. Ebenfalls im GKG findet sich, welche Gebühr bei welchem Streitwert konkret fällig wird.

Im deutschen Zivilrecht trägt in der Regel der Unterlegene einer Klage die Gerichtskosten. Kommt es zum Vergleich, wird meistens individuell festgelegt, wer die Gebühren zu zahlen hat und bei einem Teilsieg kann es vorkommen, dass die Zahlungspflicht in einem bestimmten Verhältnis unter den Parteien aufgeteilt wird. Sonderregelungen gibt es teilweise in Spezialgebieten wie dem Arbeitsrecht, wo der obsiegende keinen Anspruch auf Entschädigung der entstandenen Kosten hat, d.h. jede Partei trägt ihre eigene Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Die Rechtsgebiete im Zivilrecht von ToprakHessler

Nachdem Sie nun mit den Grundsätzen des Zivilrechts vertraut sind, sollen Sie einen Überblick über das Leistungsspektrum von ToprakHessler bekommen. Wie bereits erwähnt, finden Sie hier Ihren Anwalt für Zivilrecht im Bereich Frankfurt und Gießen. Zu unseren Spezialgebieten im Zivilrecht gehören:

Allgemeine Vertragsgestaltung

Verträge sind ein großer Bestandteil unseres Alltagslebens. Sie schriftlich aufzusetzen und professionell formulieren zu lassen, ist nicht nur bei Käufen oder Verkäufen, bei denen es um größere Beträge geht, ratsam, sondern unter Umständen auch bei Darlehen, Mietverträgen oder bestimmten Schenkungen. In unserem Haus wird ein Rechtsanwalt des Vertragsrechts einen Vertrag aufsetzen, in dem Ihr Wille optimal zur Geltung kommt. Mit wasserdichten Formulierungen wird das Rechtsgeschäft auch bei nachheriger Auslegung und Anfechtung bindend und verlässlich bleiben, wenn ein Experte im Vertragsrecht die Gestaltung übernimmt.

Darlehens- und Finanzierungsrecht

Verbraucherkredite jeglicher Form werden immer beliebter. Die Summen, um die es dabei geht, variieren stark: Vom kleinen Konsumenten- oder Dispositionskredit oder der Kreditkartenrechnung bis hin zur Finanzierung des Eigenheims im sechsstelligen Bereich reicht das Spektrum. An den neuesten Entwicklungen im Zivilrecht erkennt man, dass es dabei immer wieder zu Problemen kommen kann, bei deren Lösung die juristische Hilfe eines Anwalts unverzichtbar ist. Das können unberechtigte Forderungen, aber auch rechtswidrige Gebühren oder ungültige Vertragsbedingungen sein. Zu diesen Themen beraten wir Sie gerne. Doch auch wenn Sie auf der anderen Seite des Kredits stehen, helfen wir gerne weiter: Wir klären Sie über Ihre Rechte als Darlehensgeber auf und setzen Forderungen mit Ihnen durch.

Leasingrecht

Das Leasing wird meistens in Verträgen vereinbart, die im theoretischen Zivilrecht einem Mietvertrag relativ nahekommen. Besonders häufig sind Fahrzeuge Gegenstand eines derartigen Schuldverhältnisses. Das Konzept des Auto-Leasings ist dabei relativ neu und so kann es häufiger zu Streitigkeiten kommen, für die es keine einfache Lösung gibt, die Laien schnell selbst recherchieren könnten. Hier helfen unsere Anwälte gerne weiter und führen mit großem Wissen über die aktuelle Rechtsprechung eine schnelle und zufriedenstellende – wenn möglich außergerichtliche – Lösung herbei.

Factoring

FaWerden Forderungen aus Warenlieferungen an andere Anbieter weiterverkauft, spricht man Factoring. Im modernen Geschäftsbetrieb wird es häufig verwendet und insbesondere im E-Commerce kommt diesem Verfahren eine durchaus große Bedeutung zu. Bei der Forderungsabtretung gilt es einiges zu beachten und besonders wenn es um Vereinbarungen unter Geschäftsleuten geht, sollte zwangsläufig ein Anwalt herangezogen werden, der mit den Tiefen des Vertragsrechts vertraut ist.

Franchiserecht

Das Franchiserecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit dem besonderen Verhältnis zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer beschäftigt. Da es im deutschen Recht nur wenige gesetzliche Regelungen gibt, die sich konkret auf diese Art von Verhältnis beziehen, müssen sich sehr viele Regelungen direkt aus dem Vertrag ergeben, den die beiden Parteien abgeschlossen haben. Das führt dazu, dass betroffene Dokumente häufig extrem umfangreich, verklausuliert und unübersichtlich erscheinen. Um den Durchblick zu behalten und in der Systematik solcher Verträge alle wesentlichen Punkte zu erfassen, stellen wir Ihnen einen Rechtsanwalt an die Seite, der versiert im Vertragsrecht ist und bei der Ausgestaltung der Vereinbarungen berät. So wird sichergestellt, dass die Interessen beider Seiten optimal repräsentiert werden.

Hypotheken- und Grundschuldrecht

Ein klassisches Thema aus dem Bereich des Immobiliarsachenrechts: Hypotheken und Grundschulden. Diese Instrumente sind beliebte Mittel von Banken, um ihre Forderungen anhand von vorhandenen Immobilien abzusichern. Sie werden in das Grundbuch eingetragen und stehen meist im direkten Zusammenhang zu einem Kredit. Wird dieser nicht mehr ordnungsgemäß abbezahlt, erhält der Gläubiger das Recht, die Immobilie zu verwerten und seinen Anspruch aus dem Erlös zu befriedigen. Besonders im Umgang mit Immobilien sind viele Formvorschriften zu beachten und Formalia einzuhalten, um sich keine gefährlichen Fehltritte zu leisten. Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne dabei weiter. Auch wenn es zu ungerechtfertigten Forderungen von Banken kommt, helfen wir Ihnen schnell dabei, den Konflikt aus der Welt zu schaffen.

Bürgschaftsrecht

Gerade bei Wohnungen häufig der Fall: Für eine bestimmte Forderung wird vorsichtshalber ein Bürge eingesetzt. In der Folge haftet der Bürge gegenüber dem Gläubiger, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht bedienen kann. Doch in vielen Fällen greifen Gläubiger viel zu schnell oder ungerechtfertigt auf den Bürgen zurück. Sollten Sie sich in dieser Situation befinden, sollten Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt aus dem Hause ToprakHessler Rechtsanwälte beraten lassen. Er zeigt Ihnen auf, inwiefern eine Forderung tatsächlich berechtigt ist. Häufig kann es schon daran scheitern, dass der Bürgschaftsvertrag aufgrund eines Formfehlers nicht gültig ist oder dass er anfechtbar ist. Auch können weitere Leistungsverweigerungsrechte des Bürgen bestehen. Eine juristische Beratung kann im Fall der Fälle viel Geld sparen.

Schuldversprechen oder -anerkenntnis

Bei diesen, besonders für Laien, äußerst abstrakten und schwer verständlichen Rechtsbegriffen aus dem Zivilrecht handelt es sich um eine besondere Vertragsform, bei der, vereinfacht erklärt, die Richtigkeit eines Anspruchs auf einer bestimmten Grundlage noch einmal separat durch eine vertragliche Erklärung bestätigt wird. Bei einer derart komplexen Materie, von der die meisten Menschen außerhalb des Juristenstandes wohl noch nie etwas gehört haben, ist es beinahe immer unerlässlich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Miet-, Pacht-, und Wohnungseigentumsrecht

Auch Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden brauchen in manchen Fällen rechtliche Hilfe. Besonders wenn das Eigentum einem Anderen zum Gebrauch überlassen wird, ergeben sich einige Ansatzpunkte für Konflikte.

Das Miet- und Pachtrecht ist ein weites Feld des Zivilrechts, in dem Expertise unerlässlich ist. Wir helfen Ihnen als Vermieter ganz von Beginn an bei der Formulierung eines Mietvertrags, aber auch später bei ausstehenden Forderungen oder Vertragsverletzungen vonseiten der Mietpartei, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Pfandrecht

Nicht nur Grundstücke können als Sicherheit für einen Kredit herangezogen werden, sondern auch andere Sachen – ein Pfandrecht wird eingeräumt. Dies ist im Zivilrecht ein Mittel, das ein Gläubiger nutzen kann, um für unsichere Forderungen einen Anspruch in der Hinterhand zu haben. Sollen Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder ähnliche Mittel für eine Ihrer Forderungen verwendet werden, ist es ratsam, sich über das richtige Instrument für den jeweiligen Zweck beraten zu lassen und die konkrete Ausgestaltung zu planen. Doch auch wenn Sie etwas verpfändet haben und nun einer womöglich ungerechtfertigten Forderung gegenüberstehen, können wir Ihnen weiterhelfen – das Zivilrecht kennt viele Einreden und Einwendungen, an die der Laie nicht unbedingt denkt.

Reiserecht

Wenn aus dem Traumurlaub ein Albtraum wird, möchten Betroffene oft vom Reiseveranstalter eine Entschädigung fordern. Wir helfen Ihnen, derartige Ansprüche zu prüfen und diese bei guten Erfolgschancen auch gerichtlich durchzusetzen. Das Reiserecht ist ein relativ neues und durchaus anspruchsvolles Teilgebiet des Zivilrechts, das in vielen Themen einen Bezug zum Europarecht aufweist. Fahrgastrechte, Pauschalreisen, Reisesicherungsschein – wir sind Ihr Ansprechpartner!

Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Jeder kennt sie, doch komplett gelesen hat sie wohl noch niemand: die AGBs. Mit ihnen haben Unternehmen die Möglichkeit, in Verbraucherverträge Ihre festen Vertragsbedingungen einzubringen. Im Zivilrecht genießt der Verbraucher deshalb als quasi-Unterlegener einen besonderen Schutz: Durchaus vergleichbar mit dem Strafrecht und öffentlichen Recht haben die beiden Rechtssubjekte nicht die gleiche Stellung. Für AGBs gelten aus diesem Grund einige Vorschriften, deren Nichtbeachtung zur Nichtigkeit von ganzen Passagen führen kann. Bei einer ungerechten Behandlung prüfen wir mit Ihnen, ob derartige Schutzvorschriften durch AGBs verletzt wurden und ob Sie sich somit von einem Vertrag lösen können.

Kauf- und Verbrauchsgüterkauf

Kaufhandlungen machen einen großen Teil unserer rechtlichen Akte im Alltag aus. Dabei gelten besonders im Umgang mit Verbrauchern weitreichende Schutzrechte, die etwa eine Beweislastumkehr bei der Gewährleistung bei Sachmängeln einräumen. Auch ein Widerrufsrecht für den Verbraucher und strenge Informationspflichten des Unternehmers sind Besonderheiten im Verbrauchsgüterkaufrecht, dessen Regelungen im deutschen Zivilrecht zu großen Teilen dem EU-Recht entstammen. Unsere Anwälte kennen die geltenden Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung genau und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Werk-, Werklieferungs- und Dienstvertragsrecht

Eine weitere häufige Vertragsform im Alltag steht der Werk-, Werklieferungs- oder Dienstvertragsrecht dar. Analog zum Kaufrecht stehen den Vertragsparteien bei nicht ordnungsgemäßer Leistung natürlich auch hier Ansprüche auf Schadensersatz zu. In diesem Bereich, der im Zivilrecht besonders dem allgemeinen Schuldrecht zuzurechnen ist, können wir Sie sachkundig beraten und bei entsprechenden Erfolgschancen ein Gerichtsverfahren anstoßen, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Zivilprozessrecht

Die bisher genannten Bereiche zählen alle zum sogenannten materiellen Zivilrecht, doch es existiert auch das formelle Zivilrecht: das Zivilprozessrecht. In ihm ist der Ablauf eines Gerichtsprozesses in allen Formen und Farben geregelt und auch die Möglichkeit, nach einer Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Die Zivilprozessordnung (ZPO) gut zu kennen ist für uns eine Selbstverständlichkeit und so können wir Sie professionell in allen Belangen des materiellen Rechts auch vor Gericht vertreten, wo je nach Prozess eine Anwaltspflicht bestehen kann. Auch wenn Sie mit einem Urteil unzufrieden sind, können wir den Fall gemeinsam betrachten und prüfen, ob es für Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eine gute Erfolgschance gibt.

Der Ansprechpartner für Zivilrecht:
ToprakHessler in Frankfurt und Gießen!

Unsere Kanzlei bedient eine Vielfalt an Rechtsgebieten, in denen sich im Alltag rechtliche Probleme ergeben können. Egal ob Kaufrecht, Werkvertragsrecht oder Reiserecht – wir beraten, betreuen und vertreten Sie nach bestem Wissen und Gewissen.

Wir sind Ihr Partner für Zivilrecht in Frankfurt und Gießen! Zögern Sie nicht, uns telefonisch oder über unsere Website zu kontaktieren, wenn Sie einen rechtlichen Beistand suchen.

In einer Erstberatung klären wir den Sachverhalt und besprechen im Anschluss die nächsten Schritte mit Ihnen.