Rechtsgebiet – Kapitalmarktrecht
Was regelt das Kapitalmarktrecht?
Das Kapitalmarktrecht steht nicht für sich alleine, denn es ist eng verknüpft mit dem Bankrecht, da die Kapitalmärkte nicht ohne Banken als Hauptakteure auskommen. Ferner ist noch eine Unterscheidung zu berücksichtigen: Der Kapitalmarkt ist ein Teil des Finanzmarktes. Es ist daher erforderlich, diese Begriffe voneinander zu unterscheiden, denn Kapitalmarkt und Finanzmarkt werden häufig synonym verwendet, was so jedoch nicht richtig ist. Nur, wer diese Fachbegriffe kennt und unterscheiden kann, versteht, wie das Kapitalmarktrecht funktioniert.
Einfach erklärt ist der Finanzmarkt die „Dachorganisation“ für die drei Teilmärkte Geld- und Devisenmarkt, Kapitalmarkt und Kreditmarkt. Der Geldmarkt und der Kapitalmarkt bieten Investoren die Möglichkeit, Gelder als Einlagen, zum Beispiel im Wertpapierhandel, anzulegen, um von den Zinsen und weiteren positiven Entwicklungen, zum Beispiel dem Wachstum von emittierenden Unternehmen, zu profitieren. Auf dem Kreditmarkt werden dagegen keine Gelder angelegt, sondern nachgefragt, zum Beispiel, wenn Kreditnehmer Immobilienkäufe fremdfinanzieren. An dieser Stelle besteht zwischen dem Finanzmarkt und dem damit verbundenen Kapitalmarktrecht eine direkte Verbindung zum Immobilienrecht.
Wo besteht der Unterschied zwischen Geldmarkt und Kapitalmarkt?
Was ist der Geldmarkt?
Der Geldmarkt deckt den Handel mit Finanzmitteln von kurzer Anlagedauer ab. Um eine deutliche Abgrenzung zum Kapitalmarkt vorzunehmen, spielt die Fristigkeit der gehandelten Finanzmittel eine wichtige Rolle. Ein großer Teil der Transaktionen wird innerhalb weniger Tage durchgeführt. Zeiträume von einem Jahr sind bereits als lang zu bezeichnen. Als Handelsobjekte kommen Zentralbankguthaben, Tages- und Termingelder, Reprogeschäfte (Geschäfte mit Rückkaufvereinbarung), Leih- beziehungsweise Wertpapierleihen sowie Geldmarktderivate wie Overnight Index Swaps, Geldmarkt-Futures und Forward Rate Agreements infrage. Hauptakteure auf dem Geldmarkt sind Kreditinstitute, die Zentralbanken sowie Großunternehmen.
Was versteht man unter Kapitalmarkt?
Der Kapitalmarkt deckt längere Anlagezeiträume ab, die deutlich über ein Jahr hinausgehen. Manche Investitionszeiträume können durchaus mehrere Jahre bis mehrere Jahrzehnte dauern. Offizielle Anlagezeiträume und Fristen gibt es allerdings nicht. Hauptakteure auf dem Kapitalmarkt sind Banken, Broker, Börsenmakler, der Staat, Versicherungen und Privatleute. Ein wichtiger Punkt ist der Kapitalmarktzins, der Zins für langfristige Wertpapieranlagen und Kredite. Die Höhe des Kapitalmarktzinses hängt von Angebot und Nachfrage ab. Die aktuelle Zinshöhe gibt den Geldnehmern Auskunft darüber, wie hoch sie ihre Unternehmensinvestitionen ansetzen müssen, um attraktiv für Investoren zu sein. Anleger dagegen sind in der Lage, mit dem aktuellen Kapitalmarktzins die Rendite ihrer Investitionen zu berechnen.
Was bedeutet Finanzmarkt?
Dem Finanzmarkt kommt die Aufgabe zu, Risiko- und Zinsinteressen sowie Laufzeitinteressen von Anlegern und Geldnehmern miteinander in Einklang zu bringen. Hinter jeder Finanzierung und Anlage von Geldern steht in der Regel ein Handels- oder Produktionsvorgang. Der Finanzmarkt hat daher einen bedeutenden Einfluss auf die Gesamtwirtschaft. Für alle Teilnehmer auf den Güter- und Handelsmärkten gilt, die Finanzierungskosten im Fall von Geldbedarf durch Investoren so gering wie möglich zu halten, um die Gewinnmargen nicht unnötig zu beeinträchtigen. Auf der anderen Seite stehen jedoch die Geldgeber, also die Investoren, die ihr Geld in eben jene Produktionsabläufe stecken und ein berechtigtes Gewinninteresse haben. Dem Finanzmarkt kommt die Aufgabe zu, jene gegensätzlichen Interessen zu koordinieren und Geldnehmer (Unternehmen) und Geldgeber (Investoren) zusammenzuführen.
Nur Teilnehmer mit berechtigtem Interesse haben Zugang zum Finanzmarkt. Gesetzliche Zulassungsvoraussetzungen und Kontrollinstanzen sorgen dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Kein Anleger kann Aktien direkt an der Börse erwerben, dazu ist immer ein zugelassener Börsenmakler beziehungsweise Broker notwendig. Der gesetzlich regulierte Kapitalmarkt unterscheidet sich von dem sogenannten grauen, nicht regulierten Kapitalmarkt. Das Kapitalmarktrecht ist eine weitere Säule für effizientes Risikomanagement und sorgt dafür, dass Investoren ihre Rechte mithilfe eines Anwalts für Kapitalmarktrecht durchsetzen können, sollten die gesetzlichen Kontroll- und Überwachungsmechanismen in dem einen oder anderen Fall versagen beziehungsweise nicht ausreichend sein.
Welche Aufgaben hat der Kapitalmarkt?
Dem Kapitalmarkt kommt die Aufgabe zu, für einen Marktausgleich beziehungsweise ein Marktgleichgewicht im Interesse der Marktteilnehmer zu sorgen. Angebot und Nachfrage sollen möglichst konstant bleiben. Dem Kapitalmarkt kommt eine wichtige Marktfunktion zu, indem er für eine mengenmäßige und fristgerechte Bereitstellung von Investitionen sorgt. Der Kapitalmarkt lenkt die getätigten Investitionen, die möglichst hohe Renditen abwerfen sollen, um eine produktive Verwendung für Kapitalgeber und Kapitalnehmer zu garantieren. Durch staatliche Kontrollorgane und gesetzliche Regelungen in Form des Kapitalmarktrechts erhalten Anleger den größtmöglichen Schutz.
Der organisierte Kapitalmarkt besteht aus dem Aktien- und Rentenmarkt und ist auch unter der Bezeichnung “Weißer Kapitalmarkt” bekannt. Hier werden Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Teilschuldverschreibungen gehandelt. Der Oberbegriff für diese Finanzinstrumente ist Beteiligungskapital. Sämtliche Transaktionen werden über börslich organisierte Handelsplätze abgewickelt. An diesen Handelsplätzen werden fast ausschließlich verbriefte und sichere Finanzprodukte im Rahmen staatlicher Kontroll- und Überwachungsmechanismen und Börsenregeln gehandelt. An dieser Stelle greifen auch die Vorschriften des Kapitalmarktrechts. Unternehmen verschaffen sich über den Gang an die Börse und die Ausgabe von Aktien und Anleihen sowie Schuldverschreibungen und Kredite mittel- bis langfristiges Kapital.
Der außerbörsliche, nicht organisierte Kapitalmarkt ist unter der Bezeichnung Grauer Kapitalmarkt bekannt und findet außerhalb des Börsenhandels sowie staatlicher Kontrolle und Überwachung statt. Dieser nicht organisierte Kapitalmarkt setzt sich aus dem Weißen und dem Schwarzen Kapitalmarkt zusammen. Obwohl sich die Marktteilnehmer weitgehend staatlicher Kontrolle entziehen, sind dennoch einige gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Dieser Markt ist daher nicht illegal. Der Graue Kapitalmarkt wird ohne die Zwischenschaltung von Börsenhandelsplätzen, Versicherungen und Banken organisiert. Die Marktteilnehmer stehen sich also direkt gegenüber und handeln nicht verbriefte und weniger sichere Finanzprodukte mit höherem Verlustrisiko. Da sich der Graue Kapitalmarkt weitgehend staatlicher Kontrolle entzieht, greift das Kapitalmarktrecht in diesem Fall nur eingeschränkt.
In welchen Fällen ist die Konsultation eines Anwalts für Kapitalmarktrecht empfehlenswert?
Das Kapitalmarktrecht in Verbindung mit dem Bankrecht ist ein umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet, das sich auf zahlreiche weitere Rechtsgebiete, zum Beispiel das Wirtschaftsrecht und das Immobilienrecht auswirkt. Unternehmen als Kapitalnehmer und Anleger als Kapitalgeber sollten bei rechtlichen Fragen und Problemen einen auf Kapitalmarktrecht und Bankrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen.
Als Rechtsanwälte für Kapitalmarktrecht in Gießen und Frankfurt können wir unsere Mandanten in zahlreichen Fällen und Rechtsgebieten vertreten. An dieser Stelle können wir nur eine kurze Übersicht betreffend unserer Tätigkeitsschwerpunkte geben. Wenn Sie mehr erfahren möchten, vereinbaren Sie gerne einen ersten Beratungstermin, um sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen.
Tätigkeitsschwerpunkte als Anwalt für Kapitalmarktrecht und Wirtschaftsrecht in Frankfurt und Gießen:
- Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt
- Unternehmensbewertung
- Rückerwerb unternehmenseigener Aktien
- Neuordnung und Umstrukturierung von Unternehmen
- unternehmerische Mitbestimmung
- Beratung im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen im In- und Ausland
- Beratung und Begleitung bei der Durchführung von Hauptversammlungen
- Beratung bei umwandlungs- und aktienrechtlichen Streitigkeiten
- Überprüfung und Gestaltung von Corporate Governance, zum Beispiel Geschäftsordnung von Aufsichtsrat und Vorstand und Satzung
- Beratung und Einführung von Compliance-Organisationen und Corporate-Governance-Strukturen im Einklang mit dem Kapitalmarktrecht
- Beratung betreffend Fragen des Insiderrechts und kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten
- Beratung von Organen und Organmitgliedern sowie Begleitung von Aufsichtsräten und Vorständen zwecks Vermeidung von Pflichtverstößen
- Beratung komplexer Akquisitionsfinanzierungen
- Beratung von Investoren bei öffentlichen Übernahmeangeboten
- Beratung im Finanz- und Immobiliensektor
- Analyse und Gestaltung von Joint-Venture-Strukturen, Akquisitionsstrukturen und Minderheitsbeteiligungen
Kapitalmarktrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
Das Kapitalmarktrecht ist wiederum eng verknüpft mit dem Wertpapierrecht. Als auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Anwälte in Gießen und Frankfurt vertreten wir Anleger genauso wie Unternehmen in ihrer Rolle als Emittenten. Die Tätigkeit umfasst das Erarbeiten von Anlagebedingungen, das Erstellen von Verträgen und die Interessenwahrnehmung geschädigter Anleger. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eines Kapitalanleger-Musterverfahrens. Dieses Musterverfahren ist eine Annäherung an die im deutschen Recht weitgehend unbekannte Sammelklage. Dieses Musterverfahren hat eine Bindewirkung für ähnlich gelagerte Fälle und kommt einem Grundsatzurteil gleich.
Auf Unternehmensseite bereiten wir als Rechtsanwälte in Frankfurt und Gießen das Initial Public Offering, also den erstmaligen Börsengang eines Unternehmens vor. Hier ist der erstmalige Kaufpreis zu ermitteln, der einerseits so attraktiv sein muss, dass die Aktien an möglichst viele Anleger verkauft werden. Andererseits darf der Börsenkurs nicht zu niedrig sein, um zu verhindern, dass sich das Unternehmen unter Wert verkauft. Als Anwälte für Kapitalmarktrecht in Gießen und Frankfurt vertreten wir unsere Mandanten auch auf dem Gebiet der Kreditsicherung. Meist verwendet sind Grundsicherheiten wie Grundschuld und Hypothek. Hier stellt sich eine direkte Verbindung zum Immobilienrecht ein. Kreditsicherheiten spielen jedoch nicht nur im Immobilienrecht eine große Rolle, sondern auch im Geschäftsverkehr.
Als Beispiel sind hier Raumsicherungsverträge zu nennen, bei dem ganze Warenbestände als Sicherheit an den Kreditgeber zu übereignen sind. Auch der Export wird über Kreditversicherungen abgesichert, wenn ein Unternehmer sich gegen Forderungsausfälle aus Exportverträgen absichern will.
Ein Anwalt für Kapitalmarktrecht muss angesichts dieser internationalen Spannbreite auch gute Kenntnisse im internationalen und Privatrecht haben. Wir beraten Sie unternehmerisch, effizient und praxisorientiert. Unsere kapitalmarktrechtliche Beratung umfasst zum Beispiel aktien- und umwandlungsrechtliche Streitigkeiten, Hauptversammlungen, Konzernrecht, Mergers & Acquisitions, Corporate Governance & Compliance, Kapitalmarktmaßnahmen, Börsengänge und Taking Private.
Welche Fälle umfasst das Kapitalmarktrecht?
Das Kapitalmarktrecht und das Bankrecht umfassen zwei eng miteinander verbundene, jedoch nicht einheitlich geregelte Rechtsbereiche, die teilweise dem zivilen und teilweise dem öffentlichen Wirtschaftsrecht zuzuordnen sind. Das Bankrecht umfasst die alltäglichen Kredit- und Bankgeschäfte zwischen den Banken auf der einen Seite und ihren Kunden auf der anderen Seite. Das Bankrecht und das Kapitalmarktrecht regeln den privaten Zahlungs- und Giroverkehr, den Kreditvergabe- sowie den Geldanlagesektor.
Dem Kapitalmarktrecht kommt die Aufgabe zu, die Kapitalmärkte zu organisieren und den rechtlichen Rahmen dafür zu liefern. Auf dem Kapitalmarkt treffen Unternehmern als Kapitalnehmer und Investoren als Kapitalgeber an den Börsen zusammen. Das Kapitalmarktrecht setzt den gesetzlichen Rahmen für den Handel mit Wertpapieren wie Aktien und Schuldverschreibungen und garantiert die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes. Im Mittelpunkt steht jedoch auch der Schutz der privaten Anleger. Die Rechtsvorschriften betreffend die staatliche Aufsicht über das Finanzdienstleistungs- und Kreditwesen als Teil des öffentlichen Rechts sind gleichfalls dem Sektor des Kapitalmarkt- und Bankenrechts zuzuordnen.
Wie stehen Kapitalmarktrecht und Immobilienrecht zueinander?
Ein enger Zusammenhang besteht zum Kapitalmarkt- und Bankrecht sowie zum Wirtschaftsrecht. Immobilien werden in der Regel über Banken fremdfinanziert. In diesem Zusammenhang werden Kredite vergeben. Der Kreditmarkt ist neben dem Kapitalmarkt und dem Geldmarkt einer der drei Teilbereiche des Finanzmarktes. Das Immobilienrecht umfasst jedoch nicht nur den Kauf und die Finanzierung von Immobilien, sondern auch Investitionen in den Immobilienmarkt. Investoren legen ihr Kapital möglichst gewinnbringend in einzelne oder mehrere Immobilien an und haben daher ein besonderes Schutzinteresse. Das Kapitalmarktrecht bietet den gesetzlichen Rahmen für sichere Investitionen und gegebenenfalls die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, sollten Anlegerrechte verletzt worden sein.
Das Immobilienrecht regelt ferner:
- Finanzierungs- und Investitionsfragen
- Ablösung von Finanzierungen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Hypotheken und Grundschulden
- Vertragsprüfung und Erstellung von Kaufverträgen
- Immobilien als privates oder betriebliches Anlagevermögen
- Zwangsversteigerung
- Verhandlungsführung mit Kreditgebern
- Haftung für Verbindlichkeiten und Rechtsnachfolge
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, Gewährleistung und Mängelansprüchen
Wo ist das Kapitalmarktrecht geregelt?
Das Kapitalmarktrecht wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Rechtsnormen beeinflusst und umfasst die Gesamtheit der Grundsätze, Normen und Lehren, die den Funktionsschutz des Kapitalmarkts sowie den individuellen und intentionellen Schutz der Anleger verfolgt. Regelungsziel des Kapitalmarkts ist die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für einen funktionierenden Kapitalmarkt zu schaffen. Dies setzt eine umfassende Informationsversorgung voraus, um die Transaktionen kostengünstig und rasch umzusetzen. Ein funktionierender Anlegerschutz ist die Voraussetzung für das notwendige Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt und seine Transaktionen. Individueller Anlegerschutz bedeutet, dass einzelne Investoren Schadenersatzansprüche geltend machen können. Der Intentionelle Schutz der Anleger erfolgt im Rahmen der Publizitätsvorschriften und die Vorschriften für Absatzmärkte und Börsen.
Gesetzeswerke, die das Kapitalmarktrecht und das Bankrecht betreffen, sind:
- Börsengesetz (BörsG)
- Depotgesetz (DepotG)
- Scheckgesetz (ScheckG)
- Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
- Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG)
- Investmentgesetz (InvG)
- Kapitalanleger- und Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
- Kapitalanlegergesetzbuch (KAGB)
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG)
- Wagniskapitalgesetz (WKBG)
- Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz und Wertpapierhandelsgesetz (WpÜG, WpHG)
- Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
- Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
- Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Der Ansprechpartner für Kapitalmarktrecht:
ToprakHeßler in Gießen und Frankfurt!
Unsere im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, so dass wir unseren Mandanten gewährleisten können, dass diesen stets eine kompetente, zielführende und effiziente rechtliche Betreuung zu Teil wird. Sollte Sie daher im Bereich des Kapitalmarktrechts Beratungsbedarf besitzen, kontaktieren Sie uns an einem unserer Standorte in Frankfurt am Main oder aber in Gießen. Ein Anwalt / eine Anwältin unserer Kanzlei steht Ihnen gerne jederzeit beratend, prüfend und unterstützend zur Seite, um Ihr Recht zu wahren und wirksam durchzusetzen.